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AVERY Zweckform 1765 Einwilligung Bildnisverwendung (nach DSGVO, A4, selbstdurchschreibend, 2x40 Blatt, Datenschutzformular) weiß/gelb

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  • Die notwendige Rechtsgrundlage zum Einholen des Einverständnisses um Mitarbeiterfotos veröffentlichen zu dürfen
  • Keine Vorkenntnisse nötig: Die Avery Zweckform DSGVO Formulare leiten Sie strukturiert durch die Dokumentation um sie optimal bei der DSGVO konformen Dokumentation zu unterstützen
  • 40 Einwilligungserklärungen mit selbstdurchschreibenden Durchschlag
  • Mit Beispielen, um das Ausfüllen für Ihre konkreten Zwecke zu erleichtern
  • Von Rechtsexperten geprüft



Produktbeschreibung des Herstellers

DSGVO Formulare

Datenschutz Formulare

Avery Zweckform Logo
Qualität macht den Unterschied

Etiketten, Formulare, Notizbücher – Avery Zweckform bietet über 2.000 Produkte, die den Alltag im Büro und Zuhause erleichtern. Profitieren Sie von Zusatz-Leistungen wie kostenloser Software zum Bedrucken der Produkte und einem Kundensupport direkt vor Ort am Firmensitz im bayerischen Oberlaindern. Denn der Erfinder des selbstklebenden Etiketts weiß: Qualität geht noch weit über das Produkt hinaus.

DSGVO Formulare von Avery Zweckform

Seit 25.05.2018 gilt in allen Ländern der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die zahlreichen Neuerungen, die diese mit sich gebracht hat, gingen einher mit erhöhten Anforderungen, Bußgeldern und Haftungsrisiken, die eine deutliche Verschärfung des Datenschutzrechts bewirkt haben. Für Unternehmen bedeutet dies, dass interne Prozesse geprüft und an das neue Datenschutzrecht angepasst werden mussten. Dies betrifft somit alle Unternehmen, Vereine, Personen etc., bei denen personenbezogene Daten anfallen.

  • Breites Sortiment für die Anforderungen der DSGVO
  • Alle Formulare werden regelmäßig von Rechtsexperten geprüft
  • Die Formulare führen Sie anhand von Beispielen durch die Dokumentation
  • Übersichtlich strukturiert für ein unkompliziertes Ausfüllen

Das DSGVO Sortiment im Überblick:

Art. 2863 Verarbeitungsverzeichnis

Art. 2863 Verarbeitungs-verzeichnis nach DSGVO

(Inklusive Löschkonzept und Doku- mentation technischer und organisatorischer Maßnahmen): Eine wesentliche mit der DSGVO einher-gehende Änderung liegt in der Einführung des sogenannten Rechenschaftsprinzips, nach dem jeder für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche die Einhaltung der Grundprinzipien der DSGVO nachweisen können muss. Hieraus ergeben sich strenge Dokumentationspflichten. Nach Art. 30 DSGVO muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit bestimm-ten Pflichtangaben geführt werden. Unser Musterformular Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO führt Sie durch die relevanten Themenbereiche. Im Verarbeitungsverzeichnis finden Sie zu jeder Verarbeitungstätigkeit die Möglichkeit ein Löschkonzept einzutragen. Hier können Sie zu jedem Vorgang individuell angeben, wann bzw. nach welcher Frist die Daten gelöscht werden. Inklusive Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (nach Art 32 Abs. 1 DSGVO / § 64 BDSG).

1765 Einwilligung in Bildnisverwendung

Art. 1765 Einwilligung in die Bildnisverwendung

Einwilligung in die Bildverwendung nach der Datenschutzgrundverordnung. Sie möchten Mitarbeiterfotos auf Ihrer Homepage veröffentlichen, mit Bildern vom letzten Team-Building-Event um neue Mitarbeiter werben oder in Ihrer Kundenbroschüre Fotos Ihrer Angestellten bei der Arbeit abdrucken? Hier gilt zu beachten, dass auch dies einen datenschutzrechtlichen relevanten Vorgang darstellt, der einer Rechtsgrundlage bedarf. Mit einer schriftlichen Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter, wie in unserem Formular zur Einwilligung in die Bildverwendung nach der Datenschutzgrundverordnung wiedergegeben, sind Sie insofern auf der sicheren Seite.

Art. 1764 Mitarbeiterverpflichtungserklärung

Art. 1764 Mitarbeiter-verpflichtungserklärung

(Verpflichtung von Mitarbeitern zur Vertraulichkeit und Einhaltung der Anforderungen nach der Datenschutz-grundverordnung) Nicht nur im Außenverhältnis gegenüber tatsächlichen und potentiellen Kunden, auch intern in Ihrem Unternehmen müssen die Vorschriften der Daten-schutzgrundverordnung beachtet werden. So gilt es auch zu dokumentieren, dass Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet werden und dies hinreichend dokumentiert wird.

Art. 1782 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Art. 1782 Datenschutz-rechtliche Einwilligungs-erklärung

Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und berarbeitet werden, sind durch den Gesetzgeber auf Basis des BDSG bzw. der DSGVO streng reglementiert. Personenbezogene Daten sind z.B. Name, Adresse und Geburtsdaten, aber auch Fotos, Videos und Bilder, auf denen Personen erkennbar sind. Generell gilt: Die Verarbeitung oder Veröffentlichung von personen-bezogenen Daten ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage ist nicht erlaubt. Wir haben deshalb für Sie eine Muster-Vorlage zum einfachen Ausfüllen entwickelt, die die Verarbeitung bzw. Veröffentlichung der gegebenen Informationen und Daten datenschutzrechtlich korrekt absichert

Das DSGVO Sortiment im Überblick:

Art. 2882 Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Art. 2882 Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

In der Regel besteht weiterhin die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diesem obliegen Aufgaben wie die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Überwachung der Einhaltung der DSGVO, die Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und diesbezüglichen Überprüfungen, die Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und viele mehr. Zur Bestellung des Datenschutzbeauftrag-ten und zum Festhalten der entsprechenden Verpflichtungen, stellen wir unser Formular zur Benennung zum Datenschutzbeauftragten zu Ihrer Verfügung.

Art. 2864 Auftragsverarbeitungsvertrag

Art. 2864 Auftragsverarbeitungs-vertrag

Immer dann, wenn Dritte eingesetzt werden, um Daten in Ihrem Auftrag zu verarbeiten, muss ein schriftlicher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden, der bestimmte Mindestinhalte vorsehen muss. In diesem Vertrag muss unter anderem klar festgehalten werden, welche Art personenbezogener Daten zu welchem Zweck bzw. auf welche Art verarbeitet wird. Zudem ist explizit zu benennen, welche Personen hiervon betroffen sind (bspw. handelt es sich dabei um Ihre Arbeitnehmer, Kunden, Mieter). Zudem ist klar zu benennen, wer berechtigt ist, wem Weisungen hinsichtlich dieser Auftragsdatenver-arbeitung zu erteilen und welche Kommunikationskanäle zu nutzen sind. Bitte beachten Sie auch hier, dass unser Vertragsmuster nur eine Möglichkeit der Vertragsgestaltung vorgeben kann.


Kunde
Bewertet in Deutschland am 23. Oktober 2020
Kosmetik Bereich Benutzer ich das und kann ich immer wieder Bestellen
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